Im Jahre Christi achtzehnhundert sechs
und dreißig, den sechsten November
Morgens eilf Uhr wurde nach geschehener
dreimaliger Proklamation und nach er-
haltener sowohl kreisräthlicher als
landrichterlicher Bescheinigung, daß
den Verlobten weder in bürgerlicher
noch zivilrechtlicher Hinsicht, ein
Hinderniß im Wege stehe und
nach gewohnten canonischen Rechten
und Erfordernissen wurde mit Ein-
willigung der Aeltern in hiesiger
Kirche ehelich getraut und ein-
gesegnet:
Johann Zink der Dritte, des hiesigen
Bürgers und Bauers: Georg Philipp
Zink und der Anna Margaretha
geborner Ritter, ehelich lediger
Sohn, alt ein und zwanzig Jahre
neun Monate sechzehn Tage. Und
Margaretha Gramlich, des gestor-
benen hiesigen Bürgers und Bauers
Johann Leonhard Gramlich und der
Catharina geborne Dörsam, ehelich
ledige Tochter, alt drei und zwan-
zig Jahre, fünf Monate dreizehn
Tage.
Zeugen waren:
Die beiden hiesigen Bürger Johann
Philipp Zink und Adam Dör-
sam, welche nebst mir Pfarrer,
der die Copulation vollzog, gegen-
wärtiges Protocoll unterschrieben
haben. Philipp Anton Reis
Johann Philipp Zink Pfarrer
Adam Dörsam
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zur Gramlich-Familie
zur Zink-Familie
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